#7 Veranlagung der Ruhrverbandsmitglieder

Shownotes

Der Ruhrverband ist eine selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts mit über 500 Verbandsmitgliedern. Dazu gehören Städte, Kreise, Gemeinden, Wasserwerke, aber auch gewerbliche Unternehmen im Einzugsgebiet der Ruhr. Bei der Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben ist der Ruhrverband langjähriger Partner und zugleich kompetenter Dienstleister für seine Mitglieder. Für diese Dienstleistungen finanziert sich der Ruhrverband im Wesentlichen aus den Beiträgen der Verbandsmitglieder. Warum der Ruhrverband Mitgliedsbeiträge erheben darf, welche Leistungen dafür fällig werden und wie die Mitglieder veranlagt werden, erklärt Manuela Rees, Gruppenleiterin Kunden und Veranlagungen im Zentralbereich Finanzen, im Gespräch mit Thorsten.

Weiterführende Links:
Veranlagung: https://ruhrverband.de/ueber-uns/mitglieder/veranlagung/

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.